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Foto „MHD“ von Jü via Wikimedia Commons |
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum. Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt den Zeitpunkt wieder, bis zu dem ein Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält. Nach Ablauf dieses Zeitpunktes ist es nicht gleich verdorben, deshalb heißt es auch „Mindestens haltbar bis…“ und darf auch noch im Handel verkauft werden.
Das Verbrauchsdatum
- Bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, wie Hackfleisch, Vorzugsmilch (Rohmilch) oder frischem Geflügelfleisch, ist anstelle eines Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum anzugeben ("Verbrauchen bis…"). Ist das Verbrauchsdatum abgelaufen, soll man das Lebensmittel nicht mehr essen. Ansonsten besteht die Gefahr einer Lebensmittelvergiftung.
Geruchs- und Geschmacktest
- Verlassen Sie sich immer auf Ihre Nase und Ihre Augen – auch wenn das Datum nicht abgelaufen ist. Ranzige, säuerliche oder muffige Gerüche weisen regelmäßig auf verdorbene Lebensmittel hin. Ebenso gilt sichtbarer Schimmel ist nur der oberste Teil vom Schimmelpilz, also Ware wegwerfen.