Danziger Goldwasser
Bezeichnungen wie "Danziger Goldwasser", "Goldwasser" oder ähnliche Bezeichnungen können nur für einen Gewürzlikör verwendet werden, der nach Art des zuerst in Danzig hergestellten Goldwassers bereitet ist.
Diesem feinwürzigen, wasserhellen Likör werden viele Teilchen von reinem feinstverteiltem Blattgold beigegeben. Bei dem fein verteilten, zerkleinerten Blattgold handelt es sich tatsächlich um echtes Gold, das bis zu der winzigen Dicke von ungefähr 1/8000 mm ausgeschlagen wird. Ein Ersatz für das Blattgold ist nicht erlaubt. Ein unechtes Blattgold aus Messing oder Tombakblech würde man unschwer daran erkennen, daß es im Likör mit der Zeit schwarz wird. Die für das Goldwasserdestillat üblichen Aromen bestehen der Hauptmenge nach aus Zitronen- und Pomeranzenschalen, Kardamom, Koriander und Mazisblüte. Dazu treten noch kleinere Mengen von Nelken, Zimt, Kümmel, Selleriesamen, Anis und Zimtblüte; schließlich kommen auch noch geringe Zusätze von Lavendelblüten, Rosmarinkraut, Wacholderbeeren, Veilchen- und Kalmuswurzel in Betracht. Bei der Ausmischung des Likörs werden außerdem noch Rosen- und Orangenblütenwasser und auch etwas Kirschwasser zugesetzt.
Mindestalkoholgehalt: 38 % Vol.
Deutscher Weinbrand
Geschützte Herkunftsbezeichnung gemäß Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 § 2 der Verordnung über bestimmte alkoholhaltige Getränke (Alkoholhaltige Getränke-Verordnung AGeV) schreibt im einzelnen Qualitätsanforderungen vor (z. B. 12 monatige Reifezeit in Eichenholzfässern mit einem Füllungsvermögen von höchstens 1.000 Litern, Mindestalkoholgehalt von 38 %vol, Destillationsgrenze 86 %vol, amtliche Prüfungsnummer, etc.).
Zu weiteren Einzelheiten siehe Stichwort Weinbrand
Doppel-
Bezeichnung wie Doppel-Korn, Doppel-Kümmel u.ä. sind für Spirituosen zulässig, die einem über den Mindestalkoholgehalt hinausgehenden Alkoholgehalt von wenigstens 38 % Vol. aufweisen.
Drambuie
Es handelt sich um einen goldgelben, in Schottland bereiteten Likör aus Malzwhisky, Heidehonig und Heidekräutern.