Eierlikör
Emulsionslikör, der nach dem EG-Recht als Bestandteile hochwertiges Eigelb, Eiweiß und Zucker oder Honig enthalten muss. Das Erzeugnis muss mindestens 150 g Zucker oder Honig pro Liter sowie einen Mindesteigelbgehalt von 140 g pro Liter enthalten. Das Erzeugnis kann auch unter den Bezeichnungen "Advokat", "Advocaat" und "Avocat" vertrieben werden. Der Mindestalkoholgehalt beträgt 14 %vol (Ausnahme nach Anhang III Nr. 1 EWG Nr. 1576/89). Die Qualität der auf dem Markt erhältlichen Erzeugnisse geht zum Teil erheblich über die Begriffsbestimmung hinaus (z. B. höhere Eigelbanteile, höherer Alkoholgehalt, etc.). Die Bezeichnung "Advokat" leitet sich von der Avocado-Frucht ab. Später wurden dann anstelle der Avocado-Frucht heimische Eier verwendet.
Enzian
- Enzian, eine Spirituose des bayrischen Hochgebirges, der aber auch in den österreichischen, italienischen, schweizerischen und französischen Alpen getrunken wird, wird nicht aus den becherartigen, tiefblauen Blüten des Enzians gewonnen, die auf Flaschen und Tonkrügchen mit Enzian aufgemalt sind, sondern aus den dicken Wurzeln.
- Als Rohstoffe dienen in erster Linie die Wurzeln des gelben Enzians, seltener die des roten Enzians, ungarischen Enzians und punktierten Enzians, die in den süddeutschen Kalkalpen, vor allem im Bayrischen Allgäu, in den angrenzenden österreichischen Gebieten Tirols und Vorarlbergs, sowie in der Schweiz und den italienischen Südalpen verbreitet sind. Die Wurzeln des Blauen Enzians werden entgegen einer verbreiteten Ansicht nicht verarbeitet.
- Der Mindestalkohol beträgt 37,5 % Vol. Bayrischer Gebirgsenzian ist eine geschützte Herkunftsbezeichnung; deren Verwendung setzt einen Mindestalkoholgehalt von 38 % Vol. voraus.
- Der handelsübliche Alkoholgehalt liegt mit 45 % bis 50 % Vol. weit über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalkoholgehalt.