Framboise

Elsässischer Himbeergeist

s. Stichw. Himbeergeist

Fruchtbrandy

Dazu zählen Apricot-Brandy, Cherry-Brandy, Orange-Brandy und Prune-Brandy. Nach der Verordnung (EWG) Nr. 1014/90 handelt es sich um geschützte Bezeichnungen für eine besondere Art von Fruchtlikören. Sie werden traditionell unter Mitverwendung des namengebenden Obstbrandes hergestellt.

Fruchtsaftliköre

Die Fruchtsaftliköre müssen mindestens zu 20 Prozent aus dem Saft der Frucht bestehen, nach dem der Likör benannt ist. Es gibt nach dem Gesetz Fruchtsaftliköre aus Ananas, Brombeeren, Erdbeeren, Kirschen, Johannisbeeren, Heidelbeeren und Himbeeren, die alle mindestens 25 Vol.-% Alkohol enthalten müssen. Zusätze von anderen Säftn und Aromastoffen sind erlaubt. Außer beim Ananaslikör ist das Färben nicht gestattet.

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