Nocino

Über die Verordnung (EWG) Nr. 1014/90 geschützter Nusslikör, der sein Aroma überwiegend aus Walnusskernen bezieht. Das Erzeugnis muss einen Alkoholgehalt von mindestens 30 %vol und - wie für Likör vorgeschrieben- einen Zuckergehalt von mindestens 100 g/l, berechnet als Invertzucker, aufweisen. Die Spirituose kann mit Kräuterdestillat versetzt werden.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.