Obstbrand

Das EG-Recht definiert einen Obstbrand als die Spirituose, die ausschließlich durch alkoholische Gärung und Destillieren einer frischen fleischigen Frucht oder des frischen Mosts dieser Frucht (mit oder ohne Steine) gewonnen wird. Das Destillat darf 86 %vol nicht überschreiten und muss einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 200 g/hl r. A. oder mehr aufweisen. Im Einzelnen wird unterschieden zwischen Wässern, d. h. Bränden aus Kern- und Steinobst wie Kirschen, Zwetschgen, Mirabellen, Pflaumen, Schlehen, Aprikosen, Pfirsichen, etc. Die Bezeichnung "Wasser" kann an die Stelle von "-brand" treten. Ferner sind folgende synonyme Bezeichnungen zugelassen: Kirsch, Slibowitz, Williams, Pflaume, Zwetschge, Mirabelle, Erdbeerbaumfrucht und Apfel Golden Delicious. Bei der Herstellung von Wässern werden die sortenreinen Früchte in Fässern oder Tanks vergoren. Nach erfolgter Gärung erfolgt die Destillation, bei der die Kunst - wie bei anderen Bränden auch - darin besteht, Vor- und Nachlauf sorgfältig zu trennen und nur den rein schmeckenden Mittellauf, das "Herz" des Brandes, abzunehmen. Im Gegensatz zu den Wässern werden Geiste vornehmlich aus zuckerarmen Früchten, wie z. B. Himbeeren hergestellt. Weitverbreitet ist aber auch der Aprikosengeist. Die ganzen nicht vergorenen Früchte werden in Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs eingelegt bzw. mazeriert. Anschließend erfolgt die Destillation. Sowohl Wässer als auch Geiste werden gelagert, bis sie die entsprechende Reife erreicht haben. Generell gilt für Obstbrände ein Mindestalkoholgehalt von 37,5 %vol. Bei Schwarzwälder Kirschwasser beträgt dieser 40 %vol. Erzeugnisse mit einer Herkunftsbezeichnung dürfen nicht gezuckert werden; allen übrigen dürfen höchstens 10 g/l Zucker zugesetzt werden. Schwarzwälder und Fränkische Obstbrände unterliegen einer Rohstoffbindung, d. h. nicht nur die Herstellung, sondern auch die Früchte müssen aus dem Schwarzwald und seines nahe gelegenen Vorlandes bzw. aus Franken stammen.

Obstler

Bezeichnung für einen Obstbrand aus Kernobst.

Obstspirituose

Als ...spirituose unter Voranstellung des Namens der verwendeten Frucht wird ein Erzeugnis bezeichnet, das durch Einmaischen einer Frucht in Ethylalkohol und/oder Destillat landwirtschaftlichen Ursprungs und/oder in Brand gewonnen wird. Zusätzlich dürfen andere natürliche Aromastoffe und Aromaextrakte verwendet werden. Charakter und Farbe des Produktes müssen jedoch von der verwendeten Frucht bestimmt werden. Der Mindestalkoholgehalt beträgt 25 %vol. Pro 20 l r. A. müssen mindestens 5 kg Früchte verwendet werden.

Ouzo
  • Ouzo (sprich Uzo) ist eine farblose, typisch griechische Spirituose. Ein Bestseller aus Griechenland war jahrelang der "Ouzo 12" dessen Geschichte 1880 in Konstantinopel begann. Damals wurde Ouzo aus großen Holzfässer abgezogen und verkauft. Diese Fässer wurden numeriert, um die verschiedenen Sorten und Qualitäten zu unterscheiden. Bald hatten die Kenner Ouzo aus dem Faß Nr. 12 ausgewählt, und so wurde dieser Ouzo unter dem Namen "Ouzo 12" verlangt. Im Jahre 1919 zog die Firma Kaloyannis nach Athen, wo auch die zweite und dritte Generation die Produktion von "Ouzo 12" mit dem Originalrezept und dem gleichen Erfolg fortgesetzt hat. "Ouzo 12" wird zweifach destilliert. Sein Geschmacksgeheimnis liegt in der Mischung seltener Kräuter, die ihm neben Anis sein unverkennbares Aroma verleihen.
  • Die Europäische Spirituosenverordnung schützt die Bezeichnung "Ouzo" als besondere "Spirituose mit Anis". Sie muß aber ausschließlich in Griechenland hergestellt sein. Mit dieser Bezeichnung dürfen sowohl deutsche Spirituosenhersteller als auch Griechen, die in Deutschland einen Betrieb eingerichtet haben, diese Spirituose nicht in den Verkehr bringen.
  • Der Mindestalkoholgehalt beträgt 37,5 % Vol.
  • Ouzo wird überwiegend pur, auf Eis oder mit einem Schuß gekühltem Mineralwasser (ohne Kohlensäure) getrunken.
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